Stell Dir vor, es ist Ausschreibung und keiner macht mit

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Die Firma Bracco Imaging Deutschland GmbH hat sich erstmals in der Firmengeschichte – wenn auch mit großem Bedauern – gegen eine Teilnahme an der kürzlich veröffentlichten Kontrastmittel-Exklusivausschreibung in den KV-Regionen Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland entschieden.

Aus Sicht der Firma Bracco Imaging Deutschland GmbH sind solche Ausschreibungen nicht durch geltendes Recht gedeckt, wie auch das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen kürzlich befunden hat (Az. L 16 KR 868/18 – noch nicht rechtskräftig). Tatsächlich bedarf es für eine so einschneidende Maßnahme wie sie die derzeitige Exklusivvertragspraxis darstellt, einer gesetzlichen Grundlage, die nur der Bundestag schaffen kann. Eine solche gesetzliche Grundlage gibt es jedoch nicht.

Hinzu kommt die Problematik der Beschneidung des Wettbewerbs, die die Versorgungssicherheit gefährdet.

Die von den Kostenträgern ausgeschriebenen Exklusivverträge fordern keine Qualitätskriterien und berücksichtigen nicht die Vielfalt der Anbieter, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten sowie die fachkompetente ärztliche Entscheidungsfreiheit. Derartige Exklusivverträge schließen praktisch alle anderen Unternehmen von der Regelversorgung aus, da es nur einen Ausschreibungsgewinner pro Fachlos gibt.

Bei zahlreichen Arzneimitteln mit exklusiven Rabattvereinbarungen ist die Marktkonzentration derart fortgeschritten, dass bei Lieferproblemen Alternativprodukte fehlen und es zu versorgungskritischen Situationen kommt.

Gerade bei Kontrastmitteln spielen zudem Strahlenschutz, Verträglichkeit und Dosierung eine große Rolle. Es geht also nicht allein um die Versorgungs-, sondern auch um die Patientensicherheit.

Die Firma Bracco Imaging Deutschland GmbH kann sich nicht erklären, weshalb die Kostenträger trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage und der Auswirkungen auf die Versorgungs- und Patientensicherheit weiterhin zu solchen Ausschreibungsmodellen greifen. Gerade erst in der Pandemie, mit Krisenfolgen wie Lockdowns und kurzfristigen Schließungen von Produktionsstätten in außereuropäischen Ländern, kam es in der jüngsten Vergangenheit auch in Deutschland zu Lieferengpässen im Bereich der Kontrastmittel.

Die Lehre aus den schwerwiegenden Folgen dieser Versorgungsengpässe haben die Kostenträger bislang nicht gezogen. Weiterhin wird exklusiv und im Einpartnermodell ausgeschrieben, ohne gesetzliche Grundlage und ohne vorausschauendes Handeln im Hinblick auf damit verbundene Risiken.

Die Firma Bracco Imaging Deutschland GmbH wendet sich seit Jahren gerichtlich gegen diese Art der Ausschreibungspraxis.

Eine Fortführung der derzeitigen Ausschreibungspraxis gefährdet die Versorgung aller Patienten auf lange Sicht. Deswegen hat sich die Bracco Imaging Deutschland GmbH dazu entschieden, nicht an dieser neuerlichen Exklusivausschreibung teilzunehmen.

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Kontakt:

Chakib Lemzouri
Bracco Imaging Deutschland GmbH
Max-Stromeyer-Straße 116
78467 Konstanz
Tel.: 07531 3631-130
E-Mail: chakib.lemzouri@bracco.com